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Geschwister-Scholl-Grundschule
Kaiserslautern Schwerpunkt- und Ganztagsschule |
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Ferienabschnitte 2007/2008
Bewegliche Ferientage 04./05.02.2008 - 02.05.2008 - 23.05.2008 Ferienabschnitte 2008/2009
Bewegliche Feiertage 23./ 24.02.2009 - 22.05.2009 - 12.06.2009 Die mit *) gekennzeichneten Daten beinhalten jeweils den ersten und letzten Ferientag (ohne Gewähr). Am letzten Schultag vor einem Ferienabschnitt ist um 12.00 Uhr Unterrichtsschluss.
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Schulleitung:
Klassenlehrer/-innen
Fachlehrer/-innen
Pädagogische Fachkräfte
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Stand: 01.02.2008 (Änderungen und Ergänzungen vorbehalten) FEBRUAR (19 Schultage)
MÄRZ ( 8 Schultage )
APRIL ( 21 Schultage )
MAI ( 17 Schultage )
JUNI ( 15 Schultage )
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Ein gutes Zusammenleben und Arbeiten ist nur möglich, wenn
Gebote, für deren Einhaltung jeder Mitverantwortung trägt werden nachfolgend aufgeführt: 1. Unterrichtszeiten Die Unterrichts- und Pausenzeiten werden jährlich im Elternbrief bekannt gegeben. Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler das Schulgelände nur mit Genehmigung der Lehrkraft verlassen. Verlassen Schüler/Schülerinnen doch unerlaubt schulische Veranstaltungen/bzw. das Schulgelände, so unterstehen sie nicht der Verantwortung und Aufsicht der Schule. 2. Unterrichtsbeginn Das Schulhaus wird 10 Min. vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Die Kinder betreten das Schulhaus durch den für sie verbindlichen Eingang. Die Aufsicht in den Klassenräumen übernehmen die für die erste Stunde zuständigen Lehrer/Lehrerinnen. Beginnt der Unterricht später, warten die Schüler/Schülerinnen vor dem Schulhaus. 3. Pausenregelung a) In den Pausen gehen grundsätzlich alle Kinder in die Pausenhöfe 1 und 2 der Grundschule. Die Säle werden abgeschlossen. b) Bei schlechten Wetterverhältnissen verbleiben die Schüler/Schülerinnen auf Anordnung in den Sälen und werden durch die Lehrkräfte der vorangegangenen Stunde beaufsichtigt. Sie dürfen den Flur vor ihren Sälen mitbenutzen, wenn sie sich rücksichtsvoll verhalten. c) Aufsichten regelt der Aufsichtsplan. Die Anordnungen der Aufsichten sind zu befolgen. d) Nach der Pause benutzen die Kinder den für ihre Klasse verbindlichen Eingang und gehen in ihre Klassenräume. e) Pausenspielgeräte stehen in der Verantwortung der jeweiligen Klassen. Verlorene oder beschädigte Spielsachen sind von der/dem betreffenden Schülerin/Schüler zu ersetzen. Fußball- und Basketballspiele finden nur im Hof 1 statt. 4. Stundenwechsel - Unterrichtsschluss a) Der Wechsel in einen Fachraum erfolgt - soweit nicht gesondert geregelt - in Begleitung des/der Fachlehrers/Fachlehrerin, Falls kein Raumwechsel erfolgt, warten die Schüler/Schülerinnen im Klassenzimmer auf die Lehrkraft. b) Bei Unterrichtsschluss achtet die jeweilige Lehrkraft darauf, dass alle Schüler/Schülerinnen zügig das Schulhaus durch den für sie verbindlichen Ausgang verlassen. Die Klassen- und Fachräume sind so zu verlassen, dass die Arbeit der Putzfrauen erleichtert und Energie gespart wird (Hochstellen der Stühle- Beseitigung von Verunreinigungen- Schließen der Fenster-Hochziehen der Markissen- Ausschalten der Beleuchtung). Die Saaltüren werden abgeschlossen. Fensterflügel dürfen nur gekippt werden. Jalousien und Fenster werden von der Lehrkraft bedient. 5. Wertgegenstände und Fundsachen a) Für Schmuck, Geldbeträge und sonstige Wertgegenstände besteht kein Versicherungsschutz. Aus hygienischen Gründen sollen alle Kleidungsstücke (Mäntel, Jacken, Mützen) an der Garderobe hängen. b) Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und abzuholen und werden dort höchstens 4 Wochen aufbewahrt. 6. Einrichtung - Unterrichtsmittel - Außengelände a) Sie sind sorgsam zu behandeln. Toiletten müssen sauber verlassen werden. Bei festgestellten Schäden und mutwilliger Zerstörung haften die Eltern. Schäden, Mängelbeschwerden und abhanden gekommene Gegenstände sind umgehend schriftlich der Schulleitung zu melden. b) Die Außenanlagen können zum Spielen auch außerhalb der Unterrichtszeiten bis höchstens 19.00 Uhr benutzt werden. Spielgeräte sind sachgerecht zu behandeln und die Pflanzkübel und Grünanlagen zu schonen und sauber zu halten. c) Im gesamten Schulgebäude und -gelände sowie den Außenanlagen ist das Mitbringen von Hunden nicht erlaubt. 7. Regelung bei Abwesenheit, Erkrankung und Unfall a) Ist ein Schüler/eine Schülerin verhindert am Unterricht oder an sonstigen für sie verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so haben die Eltern die Gründe schriftlich darzulegen. Die Eltern sollen das Fernbleiben ihres Kindes unverzüglich der Schule mündlich mitteilen. b) Erlaubt der Zustand des Schülers/der Schülerin bei Krankheit oder Unfall kein weiteres Verbleiben in der Schule, so werden umgehend die mit der Erziehung beauftragten Personen benachrichtigt. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Kind dem Unfallarzt überantwortet. 8. Regeln der Sicherheit a) Fahrräder sind im Fahrradständer vor der Schule abzustellen. Ein Versicherungsschutz besteht nicht. b) Das Verhalten bei Feueralarm wird durch den Feueralarmplan (siehe Aushang 1) geregelt. Die Fluchtwege (siehe Aushang 2) sind zu beachten. Beide Aushänge sind in den Schulsälen einzusehen. c) Schüler/Schülerinnen, die durch ihr Verhalten sich und andere gefährden oder Mitschüler an der ungestörten Teilnahme am Unterricht hindern, müssen mit Ordnungsmaßnahmen nach § 57-60 der GSCHO rechnen. d) Zum Schutz der Kinder ist jeder der Besucher des Schulgebädes und -geländes zur Auskunft gegenüber den Beschäftigten verpflichtet. e) Das Rauchen in unseren Schulgebäuden ist nicht gestattet. 9. Schlussbemerkungen Jede Lehrkraft ist allen Schülern/Schülerinnen gegenüber jederzeit weisungsbefugt. Während der Betreuungszeiten gilt dies auch in Bezug auf die Betreuungskräfte. Verstöße gegen die Hausordnung haben für alle Beteiligten Ordnungsmaßnahmen zur Folge.
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