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Geschwister-Scholl-Grundschule
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  1a

Frau Rössger

Raum 202

  1b

Frau Rink

Raum 203

  1c

Frau Wilhelm

Raum 201

  2a

Frau Bohnert

Raum 106

  2b

Frau Orth-Wilke

Raum 105

  2c

Frau v.z. Mühlen

Raum 107

  3a

Frau Arnold

Raum 207

  3b

Frau Bastian

Raum 206

  3c

Herr Molter

Raum 205

  4a

Frau Bode

Raum 211

  4b

Frau Eicher

Raum 210

  4c

Frau Lion

Raum 209




  GTS

Frau Fuchs

Raum 101

  GTS

Frau Höfert

Raum 102

  GTS

Frau de Ridder

Raum 011

  Gruppenraum

Raum 111

  Bücherei

Raum 103

  Musik-/ Religionsraum-/ Computerraum

Raum 204

  Seminar-/ Computerraum

Raum 208





Nach Oben Klassen Terminplan Ferientermine Sprechstunden Hausordnung







Ferienabschnitte 2007/2008

Herbstferien:   08.10.2007 - 19.10.2007 *)
Weihnachtsferien:   24.12.2007 - 08.01.2008 *)
Osterferien:   12.03.2008 - 28.03.2008 *)
Sommerferien:   23.06.2008 - 01.08.2007 *)


Bewegliche Ferientage

04./05.02.2008 - 02.05.2008 - 23.05.2008

Ferienabschnitte 2008/2009

Herbstferien:    06.10.2008 - 17.10.2008 *)
Weihnachtsferien:    22.12.2008 - 07.01.2009 *)
Osterferien:    01.04.2009 - 17.04.2009 *)
Sommerferien:    13.07.2009 - 21.08.2009 *)


Bewegliche Feiertage

23./ 24.02.2009 - 22.05.2009 - 12.06.2009


Die mit *) gekennzeichneten Daten beinhalten jeweils den ersten und letzten Ferientag (ohne Gewähr).

Am letzten Schultag vor einem Ferienabschnitt ist um 12.00 Uhr Unterrichtsschluss.



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Schulleitung:

Herr Sommerrock nach Vereinbarung
Frau Jergens nach Vereinbarung

Klassenlehrer/-innen

Frau Rössger 1a Montag 12.15 Uhr
Frau Rink 1b Montag/Mittwoch 12.15 Uhr
Frau Wilhelm

1c

Montag

11.00 Uhr

Frau Bohnert 2a Dienstag 12.15 Uhr
Frau Orth-Wilke 2b Dienstag 12.15 Uhr
Frau von zur Mühlen

2c

Montag

12.15 Uhr

Frau Arnold 3a Montag 12.15 Uhr
Frau Bastian 3b Donnerstag 13.00 Uhr
Herr Molter

3c

Montag

13.00 Uhr

Frau Bode 4a Dienstag 13.00 Uhr
Frau Hauptlorenz 4b Mittwoch 13.00 Uhr
Frau Lion 4c Mittwoch 11.15 Uhr

Fachlehrer/-innen

Frau Eicher nach Vereinbarung
Frau Cusnik nach Vereinbarung
Frau Fisch Dienstag 11.00 Uhr
Frau Haßdenteufel nach Vereinbarung
Frau Holstein nach Vereinbarung
Frau Greef nach Vereinbarung
Frau Hentz Montag 12.15 Uhr
Frau Möller nach Vereinbarung
Frau Seithel Freitag 11.00 Uhr

Pädagogische Fachkräfte

Frau Adam Mittwoch 13.30 Uhr
Frau Boim nach Vereinbarung
Frau Franzen nach Vereinbarung
Frau Fuchs nach Vereinbarung
Frau Hust Donnerstag 11.00 Uhr
Frau Höfert nach Vereinbarung
Frau Leisge Mittwoch 16.00 Uhr
Frau de Ridder nach Vereinbarung




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Stand: 01.02.2008
(Änderungen und Ergänzungen vorbehalten)

FEBRUAR (19 Schultage)

04.02. beweglicher Ferientag ( Rosenmontag )
05.02. beweglicher Ferientag ( Faschingsdienstag )
06.02. Polizeipuppenbühne für Klassen 1a/b
07.02. Polizeipuppenbühne für Klassenstufen 2 und 3
08.02. Polizeipuppenbühne für Klasse 1c
11.02. Klasse 2a zum Schwimmunterricht im Monte Mare bis 10.03.


MÄRZ ( 8 Schultage )

04.03. Winter-Bundesjugendspiele
10.03. Freiwilliges Zurücktreten aus der Klassenstufe 4
-
Antrag auf Zurückstellen vom Anfangsunterricht
11.03. Unterrichtsschluss um 12.00 Uhr
Beginn der Osterferien bis 28.03.2008
31.03. Unterrichtsbeginn nach den Osterferien
31.03. Klasse 2b zum Schwimmunterricht im Monte Mare bis 28.04


APRIL ( 21 Schultage )

09.04. Radfahrerausbildung(A1) - Klassenstufe 3 bis 10.04.
18.04. Ökumenischer Gottesdienst der Klassenstufen 1/2
20.04. Mitteilung über Gefährdung der Versetzung
29.04. Informationsabend (3. Klassen) über Bildungswege


MAI ( 17 Schultage )

02.05. beweglicher Feiertag (Freitag nach Christi Himmelfahrt)
  05.05. Klasse 2c zum Schwimmunterricht im Monte Mare bis 09.06.
06.05. VERA-Mathematik in Klassenstufe 3
08.05. VERA-Deutsch in Klassenstufe 3
08.05. Fotograf in Klassenstufe 4
13.05. Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger
20.05 Freiwilliges Zurücktreten aus den Klassenstufen 2 und 3
-
Anträge auf Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Versetzung
-
Anträge auf Überspringen einer Klassenstufe
23.05. beweglicher Ferientag (Freitag nach Fronleichnam)
29.05. Radfahrerausbildung (A2) - Klassenstufe 3
31.05. Sommer-Bundesjugendspiele


JUNI ( 15 Schultage )

02.06. Radfahrausbildung (A2) - Klassenstufe 3
  06.06. Ökumenischer Gottesdienst der Klassenstufen 3/4
10.06. Waldjugendspiele für Klassenstufe 3 in Johanniskreuz
13.06. schulfrei - Zeitausgleich für den 31.05.2008
16.06. Schulbuchbasar für Klassenstufen 2 - 4
18.06. Schulanfängerfest / Schulbuchbasar für Schulanfänger
19.06. Verabschiedung der Klassenstufe 4
20.06. Ausgabe der Jahres- und Abschlusszeugnisse
Unterrichtsschluss um 11.00 Uhr
Beginn der Sommerferien bis 01.08.2008




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Ein gutes Zusammenleben und Arbeiten ist nur möglich, wenn
  • Schüler/Schülerinnen
  • Eltern, sowie andere mit der Erziehung beauftragte Personen
  • Lehrer/Lehrerinnen
  • Beschäftige
aufeinander Rücksicht nehmen, Gefahren verhindern helfen, Sachbeschädigungen vermeiden und für Ordnung und Sauberkeit sorgen.

Gebote, für deren Einhaltung jeder Mitverantwortung trägt werden nachfolgend aufgeführt:

1. Unterrichtszeiten
Die Unterrichts- und Pausenzeiten werden jährlich im Elternbrief bekannt gegeben. Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler das Schulgelände nur mit Genehmigung der Lehrkraft verlassen.
Verlassen Schüler/Schülerinnen doch unerlaubt schulische Veranstaltungen/bzw. das Schulgelände, so unterstehen sie nicht der Verantwortung und Aufsicht der Schule.

2. Unterrichtsbeginn
Das Schulhaus wird 10 Min. vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Die Kinder betreten das Schulhaus durch den für sie verbindlichen Eingang.
Die Aufsicht in den Klassenräumen übernehmen die für die erste Stunde zuständigen Lehrer/Lehrerinnen.
Beginnt der Unterricht später, warten die Schüler/Schülerinnen vor dem Schulhaus.

3. Pausenregelung
a)  In den Pausen gehen grundsätzlich alle Kinder in die Pausenhöfe 1 und 2 der Grundschule. Die Säle werden abgeschlossen.

b)  Bei schlechten Wetterverhältnissen verbleiben die Schüler/Schülerinnen auf Anordnung in den Sälen und werden durch die Lehrkräfte der vorangegangenen Stunde beaufsichtigt. Sie dürfen den Flur vor ihren Sälen mitbenutzen, wenn sie sich rücksichtsvoll verhalten.

c)  Aufsichten regelt der Aufsichtsplan.
Die Anordnungen der Aufsichten sind zu befolgen.

d) Nach der Pause benutzen die Kinder den für ihre Klasse verbindlichen Eingang und gehen in ihre Klassenräume.

e) Pausenspielgeräte stehen in der Verantwortung der jeweiligen Klassen. Verlorene oder beschädigte Spielsachen sind von der/dem betreffenden Schülerin/Schüler zu ersetzen. Fußball- und Basketballspiele finden nur im Hof 1 statt.

4. Stundenwechsel - Unterrichtsschluss
a)  Der Wechsel in einen Fachraum erfolgt - soweit nicht gesondert geregelt - in Begleitung des/der Fachlehrers/Fachlehrerin,
Falls kein Raumwechsel erfolgt, warten die Schüler/Schülerinnen im Klassenzimmer auf die Lehrkraft.

b) Bei Unterrichtsschluss achtet die jeweilige Lehrkraft darauf, dass alle Schüler/Schülerinnen zügig das Schulhaus durch den für sie verbindlichen Ausgang verlassen.
Die Klassen- und Fachräume sind so zu verlassen, dass die Arbeit der Putzfrauen erleichtert und Energie gespart wird (Hochstellen der Stühle- Beseitigung von Verunreinigungen- Schließen der Fenster-Hochziehen der Markissen- Ausschalten der Beleuchtung). Die Saaltüren werden abgeschlossen. Fensterflügel dürfen nur gekippt werden. Jalousien und Fenster werden von der Lehrkraft bedient.

5. Wertgegenstände und Fundsachen
a) Für Schmuck, Geldbeträge und sonstige Wertgegenstände besteht kein Versicherungsschutz.
Aus hygienischen Gründen sollen alle Kleidungsstücke (Mäntel, Jacken, Mützen) an der Garderobe hängen.
b) Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und abzuholen und werden dort höchstens 4 Wochen aufbewahrt.

6. Einrichtung - Unterrichtsmittel - Außengelände
a)  Sie sind sorgsam zu behandeln. Toiletten müssen sauber verlassen werden. Bei festgestellten Schäden und mutwilliger Zerstörung haften die Eltern.
Schäden, Mängelbeschwerden und abhanden gekommene Gegenstände sind umgehend schriftlich der Schulleitung zu melden.
b) Die Außenanlagen können zum Spielen auch außerhalb der Unterrichtszeiten bis höchstens 19.00 Uhr benutzt werden.
Spielgeräte sind sachgerecht zu behandeln und die Pflanzkübel und Grünanlagen zu schonen und sauber zu halten.
c) Im gesamten Schulgebäude und -gelände sowie den Außenanlagen ist das Mitbringen von Hunden nicht erlaubt.

7. Regelung bei Abwesenheit, Erkrankung und Unfall
a) Ist ein Schüler/eine Schülerin verhindert am Unterricht oder an sonstigen für sie verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so haben die Eltern die Gründe schriftlich darzulegen. Die Eltern sollen das Fernbleiben ihres Kindes unverzüglich der Schule mündlich mitteilen.
b) Erlaubt der Zustand des Schülers/der Schülerin bei Krankheit oder Unfall kein weiteres Verbleiben in der Schule, so werden umgehend die mit der Erziehung beauftragten Personen benachrichtigt. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Kind dem Unfallarzt überantwortet.

8. Regeln der Sicherheit
a) Fahrräder sind im Fahrradständer vor der Schule abzustellen. Ein Versicherungsschutz besteht nicht.
b) Das Verhalten bei Feueralarm wird durch den Feueralarmplan (siehe Aushang 1) geregelt. Die Fluchtwege (siehe Aushang 2) sind zu beachten. Beide Aushänge sind in den Schulsälen einzusehen.
c) Schüler/Schülerinnen, die durch ihr Verhalten sich und andere gefährden oder Mitschüler an der ungestörten Teilnahme am Unterricht hindern, müssen mit Ordnungsmaßnahmen nach § 57-60 der GSCHO rechnen.
d) Zum Schutz der Kinder ist jeder der Besucher des Schulgebädes und -geländes zur Auskunft gegenüber den Beschäftigten verpflichtet.
e) Das Rauchen in unseren Schulgebäuden ist nicht gestattet.

9. Schlussbemerkungen
Jede Lehrkraft ist allen Schülern/Schülerinnen gegenüber jederzeit weisungsbefugt. Während der Betreuungszeiten gilt dies auch in Bezug auf die Betreuungskräfte.
Verstöße gegen die Hausordnung haben für alle Beteiligten Ordnungsmaßnahmen zur Folge.



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